Tarifwechsel im selben Unternehmen

§ 204 VVG gibt Versicherten ein Recht, den Wechsel in andere Tarife des eigenen Versicherers unter Anrechnung erworbener Rechte und Alterungsrückstellungen zu verlangen. Für Mehrleistungen kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Risikoprüfung, einen Zuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.

Neuer Versicherer, neuer Vertrag

Beim Wechsel des Unternehmens entsteht regelmäßig ein neuer Antrag mit neuer Gesundheitsprüfung. Leistungen, Annahmeentscheidung, Beitrag und die Folgen für Alterungsrückstellungen müssen vor einer Kündigung feststehen. Eine kurzfristige Beitragsdifferenz genügt nicht als Entscheidungsgrundlage.

Rückkehr in die GKV

Eine freie Rückkehr allein auf Wunsch ist nicht vorgesehen. Meist braucht es einen gesetzlichen Tatbestand, der Versicherungspflicht auslöst; bei älteren Versicherten gelten zusätzliche Hürden. Die konkrete Einordnung gehört zu einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer entsprechend befugten Beratung.

Kündigen Sie bestehenden Schutz erst, wenn der lückenlose Anschluss rechtlich und vertraglich geklärt ist.

Welche Absicherung passt zu Ihnen?

Beschreiben Sie Ihre Ausgangslage und die Themen, die Ihnen wichtig sind. So kann Ihre Anfrage passend eingeordnet werden.

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